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Für alle Teilnehmer der vom VFR Owners-Club Deutschland und seinen Mitgliedern organisierten Touren und Treffen gilt der
nachfolgende Haftungsverzicht, der bei Anmeldung zu bzw. Teilnahme an einer Tour zu bestätigen und anzuerkennen ist.
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer an Touren des VFR Owners-Club Deutschland
a) Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und Kfz-Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst
Kfz-Eigentümer und Kfz-Halter des von Ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und
Kfz-Halters frei und gibt im Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Teilnahme eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers und Kfz-Halters ab.
Alle Teilnehmer fahren nach eigenem
Können und sind eigenverantwortlich für Streckenwahl und Fahrweise, auch wenn sie dem Tourguide folgen.
b) Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und
Kfz-Halter) verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffe gegen die Veranstalter,
deren Beauftragte und Helfer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
c) Anerkenntnis Der Teilnehmer erkennt die
Bedingungen der Ausschreibung sowie insbesondere die vorstehenden Festlegungen bzgl. "Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht" an und verpflichtet sich, diese zu befolgen.
Der
Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die in der Anmeldung eingetragenen Angaben, sowie die zum Fahrzeug gemachten Angaben in vollem Umfang zutreffend sind. Die jeweiligen Fahrer verfügen über eine
gültige Fahrerlaubnis. Das während der Tour genutzte Fahrzeug entspricht in allen Teilen uneingeschränkt den zutreffenden Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung, ist ordnungsgemäß versichert und
zugelassen. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.
d) Kosten und Anzahlungen Die genannten Kosten sind die von der gastgebenden Unterkunft
übermittelten Preise, ebenso wurden die Ausstattungsdetails nach bestem Wissen und Gewissen übernommen. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung fällig, die am ersten Abend am Veranstaltungsort wieder
an den Teilnehmer zurück gezahlt wird.
Sollte die Teilnahme aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat, nicht möglich sein, entscheidet letztlich der Inhaber der gastgebenden
Unterkunft über die Höhe der Ausfallgebühr. In keinem Fall entstehen jedoch höhere Kosten als die geleistete Anzahlung.
e) Wirksamkeit Diese Vereinbarung wird mit Unterschrift auf
der Rückseite der Teilnehmerliste allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Liste ist am ersten Abend, spätestens jedoch vor Antritt der ersten Ausfahrt zu unterschreiben.
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